Verwaltungsgerichtshof
24.02.2004
98/14/0048
Die Begründung eines Bescheides hat den Sachverhalt, den die Behörde - als Ergebnis ihrer Überlegungen zur Beweiswürdigung - als erwiesen annimmt, darzustellen (Hinweis E 24.9.2003, 99/13/0213).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
98/14/0049