Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2004

Geschäftszahl

98/14/0048

Rechtssatz

Die Begründung eines Bescheides hat den Sachverhalt, den die Behörde - als Ergebnis ihrer Überlegungen zur Beweiswürdigung - als erwiesen annimmt, darzustellen (Hinweis E 24.9.2003, 99/13/0213).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

98/14/0049