Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2004

Geschäftszahl

98/14/0048

Rechtssatz

Mit Abgabenbescheiden im Sinn des Paragraph 198, BAO werden Abgaben festgesetzt, nachdem der Abgabenanspruch im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, BAO durch Tatbestandsverwirklichung entstanden ist.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

98/14/0049