Verwaltungsgerichtshof
24.02.2004
98/14/0048
Mit Abgabenbescheiden im Sinn des Paragraph 198, BAO werden Abgaben festgesetzt, nachdem der Abgabenanspruch im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, BAO durch Tatbestandsverwirklichung entstanden ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
98/14/0049