Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.08.2000

Geschäftszahl

98/12/0185

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass ein Feststellungsbescheid über die Bewertung des Arbeitsplatzes des Beamten bei der besonderen Fallkonstellation sowohl im Hinblick auf Paragraph 254, Absatz 14, BDG 1979 (der die Überleitung eines Beamten in das Funktionszulagenschema betrifft, der im Zeitpunkt der Überleitung dauernd mit einem Arbeitsplatz einer höheren Verwendungsgruppe betraut ist) als auch für einen allfälligen Anspruch auf Verwendungszulage nach Paragraph 34, GehG zulässig ist.