Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.2001

Geschäftszahl

98/12/0174

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0019 E 30. Mai 2001 RS 2 (ohne ersten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Die über Jahre hinweg mangelnde Aktivität auf dem Gebiet der Forschung kann nicht durch die bloße Ankündigung weiterer Arbeiten saniert werden, zumal bei der Definitivstellung anders als bei der Überleitung in das provisorische Dienstverhältnis keine Prognose für die Zukunft anzustellen ist, sondern der Nachweis der wissenschaftlichen Beherrschung des Fachs zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits gegeben sein muss.