Verwaltungsgerichtshof
22.07.1999
98/12/0160
GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/12/0400 2
(hier ohne Klammerausdruck)
Die amtswegige Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens setzt jedenfalls einen entsprechenden Willensakt voraus, der der Dienstbehörde zuzurechnen ist (hier: zu verneinen, weil das Kommando der Fliegerschule keine nachgeordnete Dienstbehörde iSd DVG und der DVV ist).