Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.07.1999

Geschäftszahl

98/12/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/12/0400 2

(hier ohne Klammerausdruck)

Stammrechtssatz

Die amtswegige Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens setzt jedenfalls einen entsprechenden Willensakt voraus, der der Dienstbehörde zuzurechnen ist (hier: zu verneinen, weil das Kommando der Fliegerschule keine nachgeordnete Dienstbehörde iSd DVG und der DVV ist).