Verwaltungsgerichtshof
15.05.2002
98/12/0087
Für den der Arbeitsplatzbewertung zu Grunde liegenden Vergleich nach Paragraph 137, BDG 1979 sind die tatsächlichen Verwendungsverhältnisse maßgebend, nicht jedoch Organisationsvorschriften oder gar die Bewertung der Arbeitsplätze von (organisationsrechtlich) Vorgesetzten.