Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.2002

Geschäftszahl

98/12/0087

Rechtssatz

Für den der Arbeitsplatzbewertung zu Grunde liegenden Vergleich nach Paragraph 137, BDG 1979 sind die tatsächlichen Verwendungsverhältnisse maßgebend, nicht jedoch Organisationsvorschriften oder gar die Bewertung der Arbeitsplätze von (organisationsrechtlich) Vorgesetzten.