Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1999

Geschäftszahl

98/10/0417

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 1

Stammrechtssatz

Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß Paragraph 9, Absatz 3, LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

98/10/0418 E 22. März 1999