Verwaltungsgerichtshof
22.03.1999
98/10/0417
GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 1
Gesundheitsbezogene Angaben können gemäß Paragraph 9, Absatz 3, LMG nur für Lebensmittel oder Verzehrprodukte zugelassen werden. Ist ein Produkt weder ein Lebensmittel noch ein Verzehrprodukt, sondern etwa ein Arzneimittel, dann kommt eine Zulassung gesundheitbezogener Angaben nicht in Betracht.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/10/0418 E 22. März 1999