Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2001

Geschäftszahl

98/10/0376

Rechtssatz

Mit dem undifferenzierten Hinweis des Beschwerdeführers auf das Stmk NatSchG 1976 wird ein Beschwerdepunkt nicht gesetzmäßig im Sinne des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG dargestellt, weil damit die Verletzung in einem konkreten subjektiv-öffentlichen Recht nicht geltend gemacht wird.