Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.1999

Geschäftszahl

98/10/0366

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/10/23 93/10/0235 2

Stammrechtssatz

Der Nichtuntersagung des Inverkehrbringens der als Verzehrprodukt angemeldeten Ware gem Paragraph 18, Absatz 2, LMG 1975 kommt nicht die Wirkung einer mit Rechtskraft ausgestatteten Entscheidung über die rechtliche Qualität dieser Ware als Verzehrprodukt zu. Die belangte Behörde hatte in einem Verfahren nach Paragraph 9, Absatz 3, LMG 1975 die Frage, ob es sich um ein Verzehrprodukt oder um ein Arzneimittel handelt, somit einer selbständigen Beurteilung zu unterziehen (Hinweis E 22.10.1984, 84/10/0010, und E 21.4.1986, 85/20/0189).