Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2000

Geschäftszahl

98/10/0317

Rechtssatz

Bei der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit eines Bauvorhabens für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist an die hiefür maßgebenden Kriterien nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 14.3.1994, 92/10/0397).