Verwaltungsgerichtshof
27.04.2000
98/10/0317
Bei der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit eines Bauvorhabens für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist an die hiefür maßgebenden Kriterien nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 14.3.1994, 92/10/0397).