Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.2000

Geschäftszahl

98/10/0315

Rechtssatz

Gemäß dem E des VfGH vom 25.6.1998, G 32/98 hat die Naturschutzbehörde zu beurteilen, ob das zur Bewilligung beantragte Bauvorhaben dem Flächenwidmungsplan widerspricht. Die Verneinung dieser Frage stellt eine Voraussetzung für die Erteilung der naturschutzbehördlichen Bewilligung dar, die - verfassungsrechtlich zulässigerweise - gleichberechtigt zu den übrigen Bewilligungsvoraussetzungen hinzutritt. Bereits die Nichterfüllung dieser (einen) Bewilligungsvoraussetzung hindert die Erteilung der Bewilligung (Hinweis E des VwGH vom 27.4.2000, Zl 98/10/0341).