Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.2001

Geschäftszahl

98/10/0304

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/10/0162 E 15. November 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Qualifikation als maßgeblicher Eingriff in das Landschaftsbild iSd Paragraph 3, Ziffer 2, OÖ NatSchG 1995 ist nicht entscheidend aus welchem Winkel und unter welchen sonstigen Umständen das (geplante) Objekt einsehbar ist (Hinweis E 26.11.1990, 89/10/0240).