Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.2001

Geschäftszahl

98/10/0304

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/10/0122 E 25. März 1996 RS 6

Stammrechtssatz

Die Rechtswidrigkeit einer Beurteilung, wonach ein Objekt eine maßgebende Veränderung des Landschaftbildes darstellt, kann nicht durch den Hinweis aufgezeigt werden, die Sicht auf das Objekt sei durch Baumbestand oder Strauchbestand (je nach Jahreszeit mehr oder weniger) beeinträchtigt (Hinweis E 14.6.1993, 92/10/0126 und E 17.5.1993, 92/10/0038).