Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.2000

Geschäftszahl

98/10/0151

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/10/0183 E 26. Mai 1997 RS 2

Stammrechtssatz

Daß die Beh als einen untergeordneten Aspekt der Beweiswürdigung auch auf die Vorstrafen der Beschuldigten Bedacht genommen hat, bedeutet nicht, daß diese damit zum Tatbestandsmerkmal geworden wären, das bei der Strafbemessung wegen des Doppelverwertungsverbotes nicht gewertet werden dürfte.