Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1998

Geschäftszahl

98/10/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/20 92/10/0391 2

(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob eine geschlossene Ortschaft, die sich von der verbliebenen natürlichen Landschaft abhebt, vorliegt oder nicht, ist eine großflächige Betrachtungsweise geboten (Hinweis E 29.6.1981, 81/10/0040). Ob sich der fragliche Bereich in oder außerhalb des Bereiches von Ortstafeln befindet, ist ohne Belang (Hinweis E 1.6.1981, 81/10/0006, 0015).