Verwaltungsgerichtshof
29.11.2000
98/09/0077
GRS wie 87/09/0124 E 8. September 1987 RS 2
Aus der Bestimmung des Paragraph 90, Absatz eins, erster Satz KOVG kann nicht geschlossen werden, dass ein Anspruch auf Beiziehung von Fachärzten bestimmter Richtung bzw. bestimmter Sachverständiger besteht. (Hinweis auf E 25.10.1983, 83/09/0095)