Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2001

Geschäftszahl

98/09/0016

Rechtssatz

Zu den Arbeitsbedingungen, deren künftige Einhaltung die Behörde in ihre Prognoseentscheidung im Rahmen des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 4, AuslBG einzubeziehen hat, gehört die gesamte Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und insbesondere auch die Arbeitszeit (Hinweis VwGH E 6. September 1993, Zl. 93/09/0137).