Verwaltungsgerichtshof
06.06.2001
98/09/0016
Zu den Arbeitsbedingungen, deren künftige Einhaltung die Behörde in ihre Prognoseentscheidung im Rahmen des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 4, AuslBG einzubeziehen hat, gehört die gesamte Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und insbesondere auch die Arbeitszeit (Hinweis VwGH E 6. September 1993, Zl. 93/09/0137).