Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2001

Geschäftszahl

98/09/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/09/0142 E 18. Oktober 1990 VwSlg 13289 A/1990 RS 3

Stammrechtssatz

Das österreichische Arbeitsrecht räumt im allgemeinen mangels einer entsprechenden Differenzierung ausländischen Arbeitnehmern einen Anspruch auf die gleichen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen wie inländischen Arbeitnehmern ein (Hinweis Schnorr, Kommentar zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, 2. Auflage, Erl 5.3. zu Paragraph 4,, S 51). Dies bedeutet, daß der Ausländer jedenfalls Anspruch auf die in den einschlägigen Rechtsvorschriften (einschließlich Kollektivvertrag) festgelegten Mindestlohnbedingungen und Arbeitsbedingungen hat.