Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2001

Geschäftszahl

98/09/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0046 E 2. Juli 1987 RS 4

Stammrechtssatz

Der Begriff der "ARBEITSBEDINGUNGEN" ist weit zu verstehen. Er erfaßt nicht bloß Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhältnis entspringende Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, die Arbeitszeit, Freizeit, Feiertagsarbeit, sondern überhaupt jede Frage, welche die Stellung der Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen betrifft.