Verwaltungsgerichtshof
06.06.2001
98/09/0016
GRS wie 93/09/0137 E 6. September 1993 RS 1
Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 4, AuslBG regelt nicht, welchen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen (einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften) der ausländische Arbeitnehmer unterliegt. Diese Bestimmung knüpft vielmehr an alle einschlägigen in Betracht kommenden Rechtsvorschriften an, die diesen Gegenstand regeln.