Verwaltungsgerichtshof
20.12.2001
98/08/0405
Die Frage der Versicherungspflicht ist eine für die Beitragspflicht entscheidende Vorfrage; sie betrifft somit einen Anspruch, der wirtschaftlich auf die Masse und ihre Erträgnisse Auswirkungen hat und der daher zur Konkursmasse zu zählen ist (Hinweis auf E 23. Jänner 1996, 94/08/0191, in dem der VwGH die Frage, ob die Feststellung der Versicherungspflicht zu dem dem Konkurs unterworfenen Vermögen iSd Paragraph eins, KO zu rechnen ist, zwar nicht ausdrücklich behandelt, aber schon aufgrund der Sachentscheidung über die die Versicherungspflicht betreffende Beschwerde des Masseverwalters implizit bejaht; vergleiche auch E 8. Juni 1978, 863/77, wo die Frage des Vorliegens einer Pflichtversicherung oder einer Formalversicherung als eine das zur Konkursmasse gehörige Vermögen betreffende angesehen wird).