Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2003

Geschäftszahl

98/08/0391

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0002 E 21. April 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß der Anspruchsberechtigte den Bescheid des Sozialversicherungsträgers unbekämpft in Rechtskraft erwachsen ließ, steht einer rückwirkenden Herstellung des gesetzlichen Zustandes gem Paragraph 101, ASVG nicht entgegen, stellt doch diese Bestimmung gerade eine Durchbrechung der Rechtskraft dar (ohne die strengen Voraussetzungen des Paragraph 69, AVG).