Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2001

Geschäftszahl

98/08/0389

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0337 E 16. April 1991 RS 4

Stammrechtssatz

Auf die inhaltliche Richtigkeit einer an sich zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Bescheides

(hier: nach Paragraph 410, Absatz eins, Ziffer 4, ASVG) kommt es bei derselben nicht an (Hinweis E 26.9.1980, 3343/79).