Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2000

Geschäftszahl

98/08/0355

Rechtssatz

Die angemessene Entlohnung iSd Paragraph 9, Absatz 2, AlVG nimmt nicht auf die individuelle Bedarfssituation des Arbeitslosen Rücksicht, sondern stellt auf objektive Gegebenheiten des Arbeitsmarktes ab.