Verwaltungsgerichtshof
26.01.2000
98/08/0355
GRS wie VwGH E 1993/06/29 92/08/0053 2
Die Angemessenheit der Entlohnung ist im Hinblick auf die gebotene Entlohnung für die konkret zugewiesene Beschäftigung zu prüfen (Hinweis E 26.2.1987, 86/08/0199).