Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2000

Geschäftszahl

98/08/0322

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/16 96/08/0308 3

(hier: Bei einem Textausdruck über eine Gemeinschaftsberatung handelt es sich nicht um eine Niederschrift iSd Paragraph 14, AVG, der volle Beweiskraft nach Paragraph 15, AVG zukommt)

Stammrechtssatz

Das Arbeitsmarktservice hat die Pflicht, den Arbeitslosen über die Rechtsfolgen einer Weigerung an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen zu belehren (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0246).