Verwaltungsgerichtshof
26.01.2000
98/08/0306
GRS wie VwGH E 1997/09/16 96/08/0308 3
Das Arbeitsmarktservice hat die Pflicht, den Arbeitslosen über die Rechtsfolgen einer Weigerung an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen zu belehren (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0246).