Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2000

Geschäftszahl

98/08/0306

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/05 94/08/0246 2

Stammrechtssatz

Von einer, den Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe nach sich ziehenden ungerechtfertigten Weigerung des Arbeitslosen an einer ihm zugewiesenen Nachschulungsmaßnahme oder Umschulungsmaßnahme teilzunehmen, kann nur gesprochen werden, wenn diese Zuweisung sich konkret auf eine solche Maßnahme bezieht und in objektiver Kenntnis des Inhalts und der Zumutbarkeit sowie Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme erfolgt.