Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2000

Geschäftszahl

98/08/0289

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/12/22 98/08/0163 2

Stammrechtssatz

Die Feststellung der Leistungsanforderung der zugewiesenen Tätigkeit durch die Behörde aufgrund der Mitteilung des potentiellen Dienstgebers und des Fachwissens des Leistungsausschusses ist zulässig.