Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2003

Geschäftszahl

98/08/0284

Rechtssatz

Dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, reicht zur Ausschaltung des Gesichtspunktes einer wesentlichen Erschwerung der künftigen Verwendung des Arbeitslosen in seinem Beruf iSd Paragraph 9, Absatz 2, AlVG (hier: als Elektroinstallateur) nur aus, wenn keine Aussicht besteht, dass er in absehbarer Zeit - worunter ein Zeitraum zu verstehen ist, über den eine einigermaßen konkrete Prognose möglich ist - in seinem Beruf eine Beschäftigung findet (Hinweis E 8. Oktober 2000, 98/08/0410).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

98/08/0382