Verwaltungsgerichtshof
26.01.2000
98/08/0266
GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/08/0042 3
VwSlg 13722 A/1992
Die Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung dieses Tatbestandes hingegen nicht hin.