Verwaltungsgerichtshof
20.06.2001
98/08/0253
Dadurch, dass der an den Gemeinschuldner adressierte Bescheid im Wege der vom Zustellorgan verfügten Nachsendung dem Masseverwalter zukommt, wird dieser nicht Verfahrenspartei (Hinweis B 18. Dezember 1992, 89/17/0037, 0038).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
99/08/0046