Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2000

Geschäftszahl

98/08/0242

Rechtssatz

Das Kriterium der angemessenen Entlohnung iSd Paragraph 9, Absatz 2, AlVG stellt nicht auf die individuelle Bedarfssituation oder Wunschvorstellung des Arbeitslosen ab, sondern auf objektive Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Auf die Höhe des vom Arbeitslosen vorher erzielten Verdienstes oder auch nur die Höhe eines Durchschnittsverdienstes kommt es nicht an.