Verwaltungsgerichtshof
08.09.1998
98/08/0167
GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/19/0003 1
Aus dem Charakter der Angaben zur Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages als inhaltliche Voraussetzung folgt, daß ihre Ergänzung nach Ablauf der Frist des Paragraph 69, Absatz 2, AVG nicht möglich ist (Hinweis E 20.6.1986, 84/17/0136, welches diese Aussage für die - insofern vergleichbare - Wiedereinsetzung trifft).