Verwaltungsgerichtshof
08.09.1998
98/08/0167
GRS wie VwGH E 1998/09/03 98/06/0086 2
Im Gegensatz zu der Wendung "vor einigen Tagen" in Verbindung mit einem datierten Schreiben (Hinweis E 10.12.1980, 2621 aus 1980,) kann die Verwendung des Wortes "nun" in einem datierten Schreiben nicht als ausreichende Präzisierung des Zeitpunktes der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes angesehen werden.