Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1998

Geschäftszahl

98/08/0163

Rechtssatz

Die Feststellung der Leistungsanforderung der zugewiesenen Tätigkeit durch die Behörde aufgrund der Mitteilung des potentiellen Dienstgebers und des Fachwissens des Leistungsausschusses ist zulässig.