Verwaltungsgerichtshof
22.12.1998
98/08/0163
GRS wie VwGH E 1998/12/22 96/08/0252 1
Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, daß dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden.