Verwaltungsgerichtshof
10.11.1998
98/08/0025
GRS wie VwGH E 1991/03/19 89/08/0331 3
Für die Haftung des Vertreters nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG kommt es auf das im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Beiträge gesetzte Verhalten des Vertreters und (gegebenenfalls) auf die dabei unterlaufene Pflichtverletzung an.