Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1998

Geschäftszahl

98/08/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/19 89/08/0331 3

Stammrechtssatz

Für die Haftung des Vertreters nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG kommt es auf das im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Beiträge gesetzte Verhalten des Vertreters und (gegebenenfalls) auf die dabei unterlaufene Pflichtverletzung an.