Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Geschäftszahl

98/07/0194

Rechtssatz

Bei der Wertentscheidung nach Paragraph 17, Absatz eins, WRG 1959 kommt es im Falle widerstreitender Kraftwerksprojekte weder allein noch primär auf das Ausmaß der Energiegewinnung an.