Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1999

Geschäftszahl

98/07/0155

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/07/0085 9

Stammrechtssatz

Eine Änderung der (bei Hochwässern auftretenden) Strömungsverhältnisse, die zu Nachteilen für Dritte führt, ist als erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer anzusehen.