Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1999

Geschäftszahl

98/07/0155

Rechtssatz

Jede Maßnahme, die zu einer Verschärfung einer Gefahrensituation im Hochwasserfall beitragen kann, erweist sich als den öffentlichen Interessen widerstreitend (Hinweis E 29.6.1995, 93/07/0060, VwSlg 14284 A/1995).