Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1999

Geschäftszahl

98/07/0155

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/11/13 97/07/0008 3

Stammrechtssatz

Eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht iSd Paragraph 38, Absatz eins, WRG tritt nur dann und insoweit ein, als die zu beurteilende Anlage abgeändert oder neu errichtet worden ist; bloße Instandhaltungsmaßnahmen begründen keine wasserrechtliche Bewilligungspflicht (Hinweis E 13.1.1987, 85/07/0136).