Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2000

Geschäftszahl

98/07/0146

Rechtssatz

Soferne nicht Gefahr im Verzuge vorliegt, hat die Beh den Auftrag nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG bescheidmäßig zu erlassen

(Hinweis E VS 17.1.1995, 93/07/0126, VwSlg 14193 A/1995).