Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2001

Geschäftszahl

98/07/0129

Rechtssatz

Nach dem Zweck des Paragraph 34, Absatz eins, WRG hat der Wasserbenutzungsberechtigte einen Anspruch darauf, dass bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Schutzgebiet bestimmt wird. Er ist befugt, einen entsprechenden Antrag zu stellen (Hinweis: E 29. Oktober 1998, 98/07/0111, 15001A/1998).