Verwaltungsgerichtshof
22.03.2001
98/07/0129
Nach dem Zweck des Paragraph 34, Absatz eins, WRG hat der Wasserbenutzungsberechtigte einen Anspruch darauf, dass bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Schutzgebiet bestimmt wird. Er ist befugt, einen entsprechenden Antrag zu stellen (Hinweis: E 29. Oktober 1998, 98/07/0111, 15001A/1998).