Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2002

Geschäftszahl

98/07/0126

Rechtssatz

Der gesetzmäßig denkmögliche Inhalt eines zum Schutz einer Wasserversorgungsanlage erlassenen Bescheides nach Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 bildet für die Entscheidung über einen wasserrechtlichen Bewilligungsantrag keine Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG.