Verwaltungsgerichtshof
25.04.2002
98/07/0126
Der gesetzmäßig denkmögliche Inhalt eines zum Schutz einer Wasserversorgungsanlage erlassenen Bescheides nach Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 bildet für die Entscheidung über einen wasserrechtlichen Bewilligungsantrag keine Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG.