Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2002

Geschäftszahl

98/07/0103

Rechtssatz

Nicht in den Rahmen wasserrechtlich geschützter Rechte fällt das Vorbringen der Einschreiter über das durch ein mit der Hochwassermulde geschaffene Reservoir von Niederschlagswasser verbundene Entstehen einer Brutstätte für Ungeziefer aller "Art".