Verwaltungsgerichtshof
25.04.2002
98/07/0103
Nicht in den Rahmen wasserrechtlich geschützter Rechte fällt das Vorbringen der Einschreiter über das durch ein mit der Hochwassermulde geschaffene Reservoir von Niederschlagswasser verbundene Entstehen einer Brutstätte für Ungeziefer aller "Art".