Verwaltungsgerichtshof
25.04.2002
98/07/0103
Eine Verletzung des wasserrechtlich geschützten Rechtes der Bf zur Nutzung ihres Trinkwasserbrunnens würde durch eine quantitative oder qualitative Beeinträchtigung ihrer Wassernutzung durch die bewilligte Bauführung zur Errichtung einer Wohnanlage im Hochwasserabflussbereich bewirkt werden.