Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2002

Geschäftszahl

98/07/0103

Rechtssatz

Eine Verletzung des wasserrechtlich geschützten Rechtes der Bf zur Nutzung ihres Trinkwasserbrunnens würde durch eine quantitative oder qualitative Beeinträchtigung ihrer Wassernutzung durch die bewilligte Bauführung zur Errichtung einer Wohnanlage im Hochwasserabflussbereich bewirkt werden.