Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1999

Geschäftszahl

98/07/0091

Rechtssatz

Ergibt sich die Bewilligungspflicht einer Maßnahme bereits aus Paragraph 32, Absatz 2, Litera c, WRG, ist nicht mehr näher zu untersuchen, ob eine bloß geringfügige Einwirkung im Sinne des Paragraph 32, Absatz eins, WRG vorliegt.