Verwaltungsgerichtshof
25.11.1999
98/07/0091
Ergibt sich die Bewilligungspflicht einer Maßnahme bereits aus Paragraph 32, Absatz 2, Litera c, WRG, ist nicht mehr näher zu untersuchen, ob eine bloß geringfügige Einwirkung im Sinne des Paragraph 32, Absatz eins, WRG vorliegt.