Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2001

Geschäftszahl

98/07/0033

Rechtssatz

Mit dem Tage des Einlangens des Grundbuchsgesuches beim Grundbuchsgericht, in dessen Erledigung die Einverleibung des Eigentumsrechtes (Verbücherung des Übergabevertrages) an den Zweitbeschwerdeführer erfolgte, war der Erstbeschwerdeführer damit zufolge Verlustes seiner Parteistellung im Kommassierungsverfahren zur Beschwerdeführung vor dem VwGH nicht mehr legitimiert, weil der angefochtene Bescheid seine Rechtsstellung nach Aufgabe des Eigentumsrechtes an den der Flurbereinigung unterzogenen Grundstücken nicht mehr berühren konnte (Hinweis E 10. Dezember 1998, 97/07/0148, ergangen zum Tir FlVfLG 1978; B 8. April 1997, 94/07/0093; B 14. September 1993, 91/07/0126).