Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1998

Geschäftszahl

98/07/0031

Rechtssatz

Die Parteistellung des Fischereiberechtigten im Wasserrechtsverfahren nach Paragraph 15, Absatz eins, WRG umfaßt nicht das Recht, gegen das zur Bewilligung beantragte Vorhaben naturschutzrechtliche Bedenken vorzubringen.